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Krisenunterstützung und psychotherapeutische Bereitschaftszeiten

In einer akuten psychosozialen Krisen kann es sich anfühlen, als ob man den Boden unter den Füßen verliert. Dann braucht es rasche Orientierung, Halt und zuverlässige, zeitnahe Unterstützung. Persönliche Krisenunterstützung sichert Ihre Handlungsfähigkeit in hochbelasteten Lebenssituationen. Dadurch kehren Sicherheit und Schutz zurück – Voraussetzungen für spürbare Entlastung.

Wie sich Krisen ankündigen

Krisensituationen treten im Leben jedes Menschen auf. Besonders in Phasen anhaltender Überlastung, zu kurzer Erholung, hoher Ansprüche an sich selbst, absehbarer Lebensveränderungen oder anhaltend schlechten Schlafs bauen sich Krisen auf. Häufige Anzeichen sind innere Unruhe, Anspannung, Schlafstörungen, Rastlosigkeit, Grübeln, Konzentrationsprobleme sowie körperliche Reaktionen ohne zufriedenstellenden Befund. Oft treten sie gleichzeitig mit Beziehungskonflikten, Trennung, Überlastung im Beruf oder Studium, finanziellen Sorgen oder medizinisch Diagnosen auf. Manchmal braucht es dann nur wenig zusätzliche Belastung, um das Gleichgewicht zu verlieren.

Krisen sind zeitlich begrenzt (24-72 Stunden Akutphase) und bewältigbar. Durch die Verfügbarkeit psychotherapeutischer Bereitschaftszeiten sind sie geschützt und werden durch die besonders sensiblen Momente professionell begleitet.

Präventiv begleiten

Schwierige Zeiten treten manchmal plötzlich in unser Leben. Es besteht häufig die Möglichkeit sie bereits im Vorfeld als sich schwierig ankündigende Zeit zu erkennen. Ich kann Sie dabei unterstützen, Anzeichen sich abzeichnender Be- und Überlastungen zu erkennen. Psychosoziale Unterstützung kann in belastenden Phasen Rückhalt bieten und das Risiko akuter Krisen senken.

Wie ich Sie in Krisen unterstütze

Entlastung durch akute Unterstützung und Rückkehr zur Handlungsfähigkeit haben Priorität. Wir schaffen Klarheit, was im Hier und Jetzt für Sie Vorrang hat, vereinbaren konkrete Absprachen für den Ernstfall (erreichbare Kontaktwege, kurze Rückmeldezeiten, Follow-Up Termine) und planen machbare Schritte für die nächsten 24-72 Stunden. Als Bestandsklient:in lernen wir Ihre bewährten Routinen und Kompetenzen kennen und fördern deren abrufbare Anwendung. Ich bin für Sie nach erfolgter Vereinbarung verbindlich erreichbar und passe Umfang und Form der Begleitung an Ihre Situation an.

Ziel der Krisenunterstützung und psychotherapeutischen Bereitschaftszeiten

Manche Lebensereignisse sind unvorhersehbar und ereignen sich nachts, an Wochenenden oder in den Feiertagen. Im Rahmen vorab getroffener Krisenvereinbarungen können wir erweiterte Erreichbarkeit und psychotherapeutische Bereitschaftszeiten vereinbaren. Damit stehe ich innerhalb der mit Ihnen festgelegten Zeitfenster für Sie in Präsenz oder telefonisch zur Verfügung.

Ein wesentliche Stärke von Psychotherapie ist weiterführender Aufbau von Krisenkompetenz: Wir erkennen Warnzeichen früher, entschlüsseln Dynamiken von Krisen vorausschauend und befähigen uns so frühzeitig als möglich wirksam und sinnvoll zu reagieren. Wir lernen innere und äußere Auslöser sowie wiederkehrende Muster kennen. Um Denk- oder Handlungsmuster zu verändern, entwickeln wir konkrete Strategien, die Stabilität fördern und Ihre Handlungsfähigkeit in akuten Phasen stärken.

Mein Angebot psychotherapeutischer Bereitschaftszeiten stellt Ihnen Sicherheit, Orientierung und Entlastung erreichbar zur Seite.

Verfügbarkeit und Rahmen (nur für Bestandsklient:innen)

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an bestehende Klient:innen. Zeichnet sich eine belastende Phase ab, können wir reservierte Zeitfenster besprechen – stunden- oder tageweise geblockt. Für diese Zeit halte ich verbindliche Erreichbarkeit bereit (telefonisch mit Sofort-Antwort im vereinbarten Rahmen, online, in der Praxis oder On-Site).

Entsprechende Konditionen halten wir transparent und schriftlich fest.

Wichtiger Hinweis

Mein Angebot der Krisenunterstützung ist keine medizinische oder psychiatrische Akutversorgung. Bei unmittelbarer Gefahr wenden Sie sich bitte an den Notruf 144.
Diese Grundsätze entsprechen den Definitionen, Zielen und Empfehlungen der öffentlichen Gesundheitsinformation in Österreich.

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